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Datenschutz

Datenschutzerklärung und Einwilligungen

Inhaltsverzeichnis
1. Zielsetzung und verantwortliche Stelle
2. Grundsätzliche Angaben zur Datenverarbeitung
3. Verarbeitung personenbezogener Daten
4. Erhebung von Zugriffsdaten
5. Cookies & Reichweitenmessung
6. Google Analytics
7. Google-Re/Marketing-Services
8. Facebook Social Plugins
9. Facebook Remarketing
10. Newsletter
11. Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter
12. Rechte der Nutzer und Löschung
13. Änderungen der Datenschutzerklärung

1. Zielsetzung und verantwortliche Stelle

Diese Datenschutzerklärung klärt über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung (u.a. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sowie Einholung von Einwilligungen) von personenbezogenen Daten innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“ oder „Website“) auf. Die Datenschutzerklärung gilt unabhängig von den verwendeten Domains, Systemen, Plattformen und Geräten (z.B. Desktop oder Mobile) auf denen das Onlineangebot ausgeführt wird.

Anbieter des Onlineangebotes und die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle ist Dr. Bernd Wiegand, Inhaber: , Wittekindstrasse 13, 06118 Halle (Saale) (nachfolgend bezeichnet als „AnbieterIn“, „wir“ oder „uns“). Für die Kontaktmöglichkeiten verweisen wir auf unser Impressum

Der Begriff „Nutzer“ umfasst alle Kunden und Besucher unseres Onlineangebotes. Die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Nutzer“ sind geschlechtsneutral zu verstehen.

2. Grundsätzliche Angaben zur Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten der Nutzer nur unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen entsprechend den Geboten der Datensparsamkeit- und Datenvermeidung. Das bedeutet die Daten der Nutzer werden nur beim Vorliegen einer gesetzlichen Erlaubnis, insbesondere wenn die Daten zur Erbringung unserer vertraglichen Leistungen sowie Online-Services erforderlich, bzw. gesetzlich vorgeschrieben sind oder beim Vorliegen einer Einwilligung verarbeitet.

Wir treffen organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicher zu stellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden und um damit die durch uns verarbeiteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.

Sofern im Rahmen dieser Datenschutzerklärung Inhalte, Werkzeuge oder sonstige Mittel von anderen Anbietern (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Dritt-Anbieter“) eingesetzt werden und deren genannter Sitz im Ausland ist, ist davon auszugehen, dass ein Datentransfer in die Sitzstaaten der Dritt-Anbieter stattfindet. Die Übermittlung von Daten in Drittstaaten erfolgt entweder auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis, einer Einwilligung der Nutzer oder spezieller Vertragsklauseln, die eine gesetzlich vorausgesetzte Sicherheit der Daten gewährleisten.

3. Verarbeitung personenbezogener Daten

Die personenbezogenen Daten werden, neben den ausdrücklich in dieser Datenschutzerklärung genannten Verwendung, für die folgenden Zwecke auf Grundlage gesetzlicher Erlaubnisse oder Einwilligungen der Nutzer verarbeitet:
– Die Zurverfügungstellung, Ausführung, Pflege, Optimierung und Sicherung unserer Dienste-, Service- und Nutzerleistungen;
– Die Gewährleistung eines effektiven Kundendienstes und technischen Supports.

Wir übermitteln die Daten der Nutzer an Dritte nur, wenn dies für Abrechnungszwecke notwendig ist (z.B. an einen Zahlungsdienstleister) oder für andere Zwecke, wenn diese notwendig sind, um unsere vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Nutzern zu erfüllen (z.B. Adressmitteilung an Lieferanten).

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (per Kontaktformular oder Email) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.
Personenbezogene Daten werden gelöscht, sofern sie ihren Verwendungszweck erfüllt haben und der Löschung keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

4. Erhebung von Zugriffsdaten

Wir erheben Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (so genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Wir verwenden die Protokolldaten ohne Zuordnung zur Person des Nutzers oder sonstiger Profilerstellung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nur für statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung unseres Onlineangebotes. Wir behalten uns jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht.

5. Cookies & Reichweitenmessung

Cookies sind Informationen, die von unserem Webserver oder Webservern Dritter an die Web-Browser der Nutzer übertragen und dort für einen späteren Abruf gespeichert werden. Über den Einsatz von Cookies im Rahmen pseudonymer Reichweitenmessung werden die Nutzer im Rahmen dieser Datenschutzerklärung informiert.

Die Betrachtung dieses Onlineangebotes ist auch unter Ausschluss von Cookies möglich. Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Es besteht die Möglichkeit, viele Online-Anzeigen-Cookies von Unternehmen über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/uk/your-ad-choices/ zu verwalten.

6. Google Analytics

Wir setzen Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“) ein. Google verwendet Cookies. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Benutzung des Onlineangebotes durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Google wird diese Informationen in unserem Auftrag benutzen, um die Nutzung unseres Onlineangebotes durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Aktivitäten innerhalb dieses Onlineangebotes zusammenzustellen und um weitere mit der Nutzung dieses Onlineangebotes und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen uns gegenüber zu erbringen. Dabei können aus den verarbeiteten Daten pseudonyme Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden.

Wir setzen Google Analytics nur mit aktivierter IP-Anonymisierung ein. Das bedeutet, die IP-Adresse der Nutzer wird von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt.

Die von dem Browser des Nutzers übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Nutzer können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung ihrer Browser-Software verhindern; die Nutzer können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung des Onlineangebotes bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Weitere Informationen zur Datennutzung zu Werbezwecken durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten erfahren Sie auf den Webseiten von Google: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/partners („Datennutzung durch Google bei Ihrer Nutzung von Websites oder Apps unserer Partner“), http://www.google.com/policies/technologies/ads („Datennutzung zu Werbezwecken“), http://www.google.de/settings/ads („Informationen verwalten, die Google verwendet, um Ihnen Werbung einzublenden“) und http://www.google.com/ads/preferences („Bestimmen Sie, welche Werbung Google Ihnen zeigt“).

7. Google-Re/Marketing-Services

Wir nutzen die Marketing- und Remarketing-Dienste (kurz „Google-Marketing-Services“) der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, („Google“).

Die Google-Marketing-Services erlauben uns Werbeanzeigen für und auf unserer Website gezielter anzuzeigen, um Nutzern nur Anzeigen zu präsentieren, die potentiell deren Interessen entsprechen. Falls Nutzer z.B. Anzeigen für Produkte angezeigt werden, für die er sich auf anderen Webseiten interessiert hat, spricht man hierbei vom „Remarketing“. Zu diesen Zwecken wird bei Aufruf unserer und anderer Webseiten, auf denen Google-Marketing-Services aktiv sind, unmittelbar durch Google ein Code von Google ausgeführt und es werden in die Website sog. (Re)marketing-Tags (unsichtbare Grafiken oder Code, auch als „Web Beacons“ bezeichnet) in die Webseite eingebunden. Mit deren Hilfe wird auf dem Gerät der Nutzer ein individuelles Cookie, d.h. eine kleine Datei abgespeichert (statt Cookies können auch vergleichbare Technologien verwendet werden). Die Cookies können von verschiedenen Domains gesetzt werden, unter anderem von google.com, doubleclick.net, invitemedia.com, admeld.com, googlesyndication.com oder googleadservices.com. In dieser Datei wird vermerkt, welche Webseiten der Nutzer aufgesucht, für welche Inhalte er sich interessiert und welche Angebote er geklickt hat, ferner technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung des Onlineangebotes. Es wird ebenfalls die IP-Adresse der Nutzer erfasst, wobei wir im Rahmen von Google-Analytics mitteilen, dass die IP-Adresse innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt und nur in Ausnahmefällen ganz an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt wird. Die IP-Adresse wird nicht mit Daten des Nutzers innerhalb von anderen Angeboten von Google zusammengeführt. Diese vorstehend genannten Informationen können auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden. Wenn der Nutzer anschließend andere Webseiten besucht, können ihm entsprechend seiner Interessen die auf ihn abgestimmten Anzeigen angezeigt werden.

Die Daten der Nutzer werden im Rahmen der Google-Marketing-Services pseudonym verarbeitet. D.h. Google speichert und verarbeitet z.B. nicht den Namen oder E-Mailadresse der Nutzer, sondern verarbeitet die relevanten Daten Cookie-bezogen innerhalb pseudonymer Nutzer-Profile. D.h. aus der Sicht von Google werden die Anzeigen nicht für eine konkret identifizierte Person verwaltet und angezeigt, sondern für den Cookie-Inhaber, unabhängig davon wer dieser Cookie-Inhaber ist. Dies gilt nicht, wenn ein Nutzer Google ausdrücklich erlaubt hat, die Daten ohne diese Pseudonymisierung zu verarbeiten. Die von „DoubleClick“ über die Nutzer gesammelten Informationen werden an Google übermittelt und auf Googles Servern in den USA gespeichert.

Zu den von uns eingesetzten Google-Marketing-Services gehört u.a. das Online-Werbeprogramm „Google AdWords“. Im Fall von Google AdWords, erhält jeder AdWords-Kunde ein anderes „Conversion-Cookie“. Cookies können somit nicht über die Websites von AdWords-Kunden nachverfolgt werden. Die mit Hilfe des Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die AdWords-Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

Wir binden auf Grundlage des Google-Marketing-Services „DoubleClick“ Werbeanzeigen Dritter ein. DoubleClick verwendet Cookies, mit dem Google und seinen Partner-Websites, die Schaltung von Anzeigen auf Basis der Besuche von Nutzern auf dieser Website bzw. anderen Websites im Internet ermöglicht wird.

Wir binden ferner auf Grundlage des Google-Marketing-Services „AdSense“ Werbeanzeigen Dritter ein. AdSense verwendet Cookies, mit dem Google und seinen Partner-Websites, die Schaltung von Anzeigen auf Basis der Besuche von Nutzern auf dieser Website bzw. anderen Websites im Internet ermöglicht wird.

Ein weiterer von uns genutzter Google-Marketing-Service ist der „Google Tag Manager“, mit dessen Hilfe weitere Google Analyse- und Marketing-Dienste in unsere Website eingebunden werden können (z.B. „AdWords“, „DoubleClick“ oder „Google Analytics“).

Weitere Informationen zur Datennutzung zu Marketingzwecken durch Google, erfahren Sie auf der Übersichtsseite: https://www.google.com/policies/technologies/ads, die Datenschutzerklärung von Google ist unter https://www.google.com/policies/privacy abrufbar.

Wenn Sie der Erfassung durch Google-Marketing-Services widersprechen möchten, können Sie die von Google gestellten Einstellungs- und Opt-Out-Möglichkeiten nutzen: http://www.google.com/ads/preferences.

8. Facebook Social Plugins

Unser Onlineangebot verwendet Social Plugins („Plugins“) des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland betrieben wird („Facebook“). Die Plugins sind an einem der Facebook Logos erkennbar (weißes „f“ auf blauer Kachel, den Begriffen „Like“, „Gefällt mir“ oder einem „Daumen hoch“-Zeichen) oder sind mit dem Zusatz „Facebook Social Plugin“ gekennzeichnet. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: https://developers.facebook.com/docs/plugins/.

Wenn ein Nutzer eine Funktion dieses Onlineangebotes aufruft, die ein solches Plugin enthält, baut sein Gerät eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an das Gerät des Nutzers übermittelt und von diesem in das Onlineangebot eingebunden. Dabei können aus den verarbeiteten Daten Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informiert die Nutzer daher entsprechend unserem Kenntnisstand.

Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass ein Nutzer die entsprechende Seite des Onlineangebotes aufgerufen hat. Ist der Nutzer bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch seinem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Nutzer mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Gerät direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls ein Nutzer kein Mitglied von Facebook ist, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook seine IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Laut Facebook wird in Deutschland nur eine anonymisierte IP-Adresse gespeichert.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie die diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer, können diese den Datenschutzhinweisen von Facebook entnehmen: https://www.facebook.com/about/privacy/.

Wenn ein Nutzer Facebookmitglied ist und nicht möchte, dass Facebook über dieses Onlineangebot Daten über ihn sammelt und mit seinen bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, muss er sich vor der Nutzung unseres Onlineangebotes bei Facebook ausloggen und seine Cookies löschen. Weitere Einstellungen und Widersprüche zur Nutzung von Daten für Werbezwecke, sind innerhalb der Facebook-Profileinstellungen möglich: https://www.facebook.com/settings?tab=ads oder über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/. Die Einstellungen erfolgen plattformunabhängig, d.h. sie werden für alle Geräte, wie Desktopcomputer oder mobile Geräte übernommen.

9. Facebook Remarketing

Innerhalb unseres Onlineangebotes werden sog. „Facebook-Pixel“ des sozialen Netzwerkes Facebook, welches von der Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA, bzw. falls Sie in der EU ansässig sind, Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland betrieben wird („Facebook“), eingesetzt. Mit Hilfe des Facebook-Pixels ist es Facebook möglich, die Besucher unseres Angebotes als Zielgruppe für die Darstellung von Anzeigen, sog. „Facebook-Ads“ zu bestimmen. Dementsprechend setzen wir das Facebook -Pixel ein, um die durch uns geschalteten Facebook-Ads nur solchen Facebook-Nutzern anzuzeigen, die auch ein Interesse an unserem Internetangebot gezeigt haben. Das heißt, mit Hilfe des Facebook -Pixels möchten wir sicherstellen, dass unsere Facebook-Ads dem potentiellen Interesse der Nutzer entsprechen und nicht belästigend wirken. Mit Hilfe des Facebook-Pixels können wir ferner die Wirksamkeit der Facebook-Werbeanzeigen für statistische und Marktforschungszwecke nachvollziehen, in dem wir sehen ob Nutzer nachdem Klick auf eine Facebook-Werbeanzeige auf unsere Website weitergeleitet wurden.

Der Facebook-Pixel wird beim Aufruf unserer Webseiten unmittelbar durch Facebook eingebunden und können auf Ihrem Gerät ein sog. Cookie, d.h. eine kleine Datei abspeichern. Wenn Sie sich anschließend bei Facebook einloggen oder im eingeloggten Zustand Facebook besuchen, wird der Besuch unseres Angebotes in Ihrem Profil vermerkt. Die über Sie erhobenen Daten sind für uns anonym, bieten uns also keine Rückschlüsse auf die Identität der Nutzer. Allerdings werden die Daten von Facebook gespeichert und verarbeitet, sodass eine Verbindung zum jeweiligen Nutzerprofil möglich ist. Die Verarbeitung der Daten durch Facebook erfolgt im Rahmen von Facebooks Datenverwendungsrichtlinie. Dementsprechend erhalten Sie weitere Informationen zur Funktionsweise des Remarketing-Pixels und generell zur Darstellung von Facebook-Ads, in der Datenverwendungsrichtlinie von Facebook: https://www.facebook.com/policy.php.

Sie können der Erfassung durch den Facebook-Pixel und Verwendung Ihrer Daten zur Darstellung von Facebook-Ads widersprechen. Hierzu können Sie die von Facebook eingerichtete Seite aufrufen und dort die Hinweise zu den Einstellungen nutzungsbasierter Werbung befolgen: https://www.facebook.com/settings?tab=ads oder den Widerspruch über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklären. Die Einstellungen erfolgen plattformunabhängig, d.h. sie werden für alle Geräte, wie Desktopcomputer oder mobile Geräte übernommen.

10. Newsletter

Mit den nachfolgenden Hinweisen klären wir Sie über die Inhalte unseres Newsletters sowie das Anmelde-, Versand- und das statistische Auswertungsverfahren sowie Ihre Widerspruchsrechte auf. Indem Sie unseren Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit dem Empfang und den beschriebenen Verfahren einverstanden.

Inhalt des Newsletters: Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen mit werblichen Informationen (nachfolgend „Newsletter“) nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Sofern im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter dessen Inhalte konkret umschrieben werden, sind sie für die Einwilligung der Nutzer maßgeblich. Im Übrigen enthalten unsere Newsletter folgende Informationen: unsere Produkte, Angebote, Aktionen und unser Unternehmen.

Double-Opt-In und Protokollierung: Die Anmeldung zu unserem Newsletter erfolgt in einem sog. Double-Opt-In-Verfahren. D.h. Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, in der Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung gebeten werden. Diese Bestätigung ist notwendig, damit sich niemand mit fremden E-Mailadressen anmelden kann. Die Anmeldungen zum Newsletter werden protokolliert, um den Anmeldeprozess entsprechend den rechtlichen Anforderungen nachweisen zu können. Hierzu gehört die Speicherung des Anmelde- und des Bestätigungszeitpunkts, als auch der IP-Adresse. Ebenso werden die Änderungen Ihrer bei dem Versanddienstleister gespeicherten Daten protokolliert.

Versanddienstleister: Der Versand der Newsletter erfolgt mittels von „“ (nachfolgend bezeichnet als „Versanddienstleister“). Die Datenschutzbestimmungen des Versanddienstleisters können Sie hier einsehen: .

Die E-Mail-Adressen unserer Newsletterempfänger, als auch deren weitere, im Rahmen dieser Hinweise beschriebenen Daten, werden auf den Servern des Versanddienstleisters gespeichert. Der Versanddienstleister verwendet diese Informationen zum Versand und zur Auswertung der Newsletter in unserem Auftrag. Des Weiteren kann der Versanddienstleister nach eigenen Informationen diese Daten zur Optimierung oder Verbesserung der eigenen Services nutzen, z.B. zur technischen Optimierung des Versandes und der Darstellung der Newsletter oder für wirtschaftliche Zwecke, um zu bestimmen aus welchen Ländern die Empfänger kommen. Der Versanddienstleister nutzt die Daten unserer Newsletterempfänger jedoch nicht, um diese selbst anzuschreiben oder an Dritte weiterzugeben.

Anmeldedaten: Um sich für den Newsletter anzumelden, reicht es aus, wenn Sie Ihre E-Mailadresse angeben.

Statistische Erhebung und Analysen – Die Newsletter enthalten einen sog. „web-beacon“, d.h. eine pixelgroße Datei, die beim Öffnen des Newsletters von dem Server des Versanddienstleisters abgerufen wird. Im Rahmen dieses Abrufs werden zunächst technische Informationen, wie Informationen zum Browser und Ihrem System, als auch Ihre IP-Adresse und Zeitpunkt des Abrufs erhoben. Diese Informationen werden zur technischen Verbesserung der Services anhand der technischen Daten oder der Zielgruppen und ihres Leseverhaltens anhand derer Abruforte (die mit Hilfe der IP-Adresse bestimmbar sind) oder der Zugriffszeiten genutzt. Zu den statistischen Erhebungen gehört ebenfalls die Feststellung, ob die Newsletter geöffnet werden, wann sie geöffnet werden und welche Links geklickt werden. Diese Informationen können aus technischen Gründen zwar den einzelnen Newsletterempfängern zugeordnet werden. Es ist jedoch weder unser Bestreben, noch das des Versanddienstleisters, einzelne Nutzer zu beobachten. Die Auswertungen dienen uns viel mehr dazu, die Lesegewohnheiten unserer Nutzer zu erkennen und unsere Inhalte auf sie anzupassen oder unterschiedliche Inhalte entsprechend den Interessen unserer Nutzer zu versenden.

Kündigung/Widerruf – Sie können den Empfang unseres Newsletters jederzeit kündigen, d.h. Ihre Einwilligungen widerrufen. Damit erlöschen gleichzeitig Ihre Einwilligungen in dessen Versand durch den Versanddienstleister und die statistischen Analysen. Ein getrennter Widerruf des Versandes durch den Versanddienstleister oder die statistische Auswertung ist leider nicht möglich. Einen Link zur Kündigung des Newsletters finden Sie am Ende eines jeden Newsletters.

11. Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter

Es kann vorkommen, dass innerhalb unseres Onlineangebotes Inhalte oder Dienste von Dritt-Anbietern, wie zum Beispiel Stadtpläne oder Schriftarten von anderen Webseiten eingebunden werden. Die Einbindung von Inhalten der Dritt-Anbieter setzt immer voraus, dass die Dritt-Anbieter die IP-Adresse der Nutzer wahrnehmen, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an den Browser der Nutzer senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Des Weiteren können die Anbieter der Dritt-Inhalte eigene Cookies setzen und die Daten der Nutzer für eigene Zwecke verarbeiten. Dabei können aus den verarbeiteten Daten Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden. Wir werden diese Inhalte möglichst datensparsam und datenvermeidend einsetzen sowie im Hinblick auf die Datensicherheit zuverlässige Dritt-Anbieter wählen.

Die nachfolgende Darstellung bietet eine Übersicht von Dritt-Anbietern sowie ihrer Inhalte, nebst Links zu deren Datenschutzerklärungen, welche weitere Hinweise zur Verarbeitung von Daten und, z.T. bereits hier genannt, Widerspruchsmöglichkeiten (sog. Opt-Out) enthalten:

– Externe Schriftarten von Google, Inc., https://www.google.com/fonts („Google Fonts“). Die Einbindung der Google Fonts erfolgt durch einen Serveraufruf bei Google (in der Regel in den USA). Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out: https://www.google.com/settings/ads/.

– Landkarten des Dienstes „Google Maps“ des Dritt-Anbieters Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, gestellt. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out: https://www.google.com/settings/ads/.

– Videos der Plattform „YouTube“ des Dritt-Anbieters Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out: https://www.google.com/settings/ads/.

12. Rechte der Nutzer und Löschung von Daten

Nutzer haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von uns über sie gespeichert wurden.
Zusätzlich haben die Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Widerruf von Einwilligungen, Sperrung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht, im Fall der Annahme einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Die bei uns gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

13. Änderungen der Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu ändern, um sie an geänderte Rechtslagen, oder bei Änderungen des Dienstes sowie der Datenverarbeitung anzupassen. Dies gilt jedoch nur im Hinblick auf Erklärungen zur Datenverarbeitung. Sofern Einwilligungen der Nutzer erforderlich sind oder Bestandteile der Datenschutzerklärung Regelungen des Vertragsverhältnisses mit den Nutzern enthalten, erfolgen die Änderungen nur mit Zustimmung der Nutzer.
Die Nutzer werden gebeten sich regelmäßig über den Inhalt der Datenschutzerklärung zu informieren.

Stand: 21.05.2018 10:41

Höhere Präsenz von Ordnungskräften für mehr Sicherheit und Sauberkeit ∗


Die brutalen Überfälle auf Taxifahrer und Supermärkte in Halle haben eine erneute Diskussion über die Videoüberwachung öffentlicher Räume im Stadtgebiet ausgelöst. Erst im Januar 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Verhinderung von Straftaten über den Schutz der Privatsphäre gestellt und damit die Videoüberwachung grundsätzlich für zulässig erklärt.

 


Während Datenschützer bezweifeln, dass sich Schlägereien, Drogenhandel und Graffiti-Delikte durch Videoüberwachung verhindern lassen, sprechen sich betroffene Bürger immer wieder für diese Form der Gefahrenabwehr aus. Eine Kamera ersetzt jedoch keinen Polizisten, so der Tenor vieler Bürgergespräche. Überwachungsmöglichkeiten sollten daher nach Maßgabe der Gesetze nur an den Plätzen eingefordert werden, die für Ordnungskräfte schwer überschaubar sind.

Dass sich die öffentliche Präsenz von Ordnungskräften (das Sichtbarkeitsprinzip) am Ende auszahlt, weil weniger Schäden vermeldet und behoben werden müssen, zeigt ein Blick in die Statistik: So konnten durch den Einsatz der halleschen Stadtwache im Jahr 2009 weniger nächtliche Randalierer und Schmierereien in der Innenstadt und auf der Peißnitz verzeichnet werden. Die inzwischen personell reduzierten städtischen Fußstreifen müssen daher wieder verstärkt im gesamten Stadtgebiet eingesetzt werden. Als Oberbürgermeister werde ich unverzüglich die Zahl der städtischen Fußstreifen von 2 auf 14 Beamte erhöhen.

Klar ist auch: Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Ziel muss es dennoch sein, „angstfreie Räume“ zu schaffen. Wird ein zerbrochenes Fenster nicht ersetzt, werden Dreckecken und Schmierereien nicht unverzüglich beseitigt, so zieht dies regelmäßig kriminelle Energie nach sich. Zu Recht fordern Bürger deshalb eine sichere und saubere Stadt. Ein frühzeitiges, konsequentes und schnelles Einschreiten von Polizei und städtischen Ordnungskräften ist dazu notwendig. Maßnahmen im Bereich der Gefahrenabwehr unterliegen dabei strikt dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf ihre Eignung, Erfordernis und Angemessenheit.

Weil nicht zuletzt Zivilcourage und Engagement dabei helfen können, Straftaten zu vermeiden, sind auch Maßnahmen zur Förderung einer starken Bürgergesellschaft von großer Bedeutung für unsere Stadt.

Hintergrund:

BILD-Zeitung 21.02.2012: Wiegand fordert Rückkehr der Fußstreifen

 

Halle und Universität brauchen Studentenbonus ∗


OB-Kandidat Dr. Bernd Wiegand: Halle und Universität brauchen „Studentenbonus“

Dr. Bernd Wiegand, parteiloser Kandidat zur Oberbürgermeisterwahl 2012 in der Stadt Halle (Saale), erklärt: „Der Willkommensbonus für Studenten, die ihren Hauptwohnsitz nach Halle verlegen, muss zwingend in die bevorstehenden Haushaltsberatungen der Stadt aufgenommen werden. Aus dem aktuellen Haushaltsplan (Doppischer Haushalt: Zweck verfehlt) wurde der Studentenbonus gestrichen, ohne vorherige Diskussion in den Fachämtern.

 


Der Studentenbonus gehört wahrheitsgemäß zu den freiwilligen Leistungen und damit selbstverständlich als Einsparvorschlag auf den Prüfstand. 
Als Oberbürgermeister werde ich dem Rat vorschlagen, den Studentenbonus weiter auszuzahlen:

Studenten sind wichtig für unsere Stadt – nicht nur im halleschen Wissenschaftsjahr 2012. Ein Willkommensbonus, zu dem die einmalige Erstattung des Semesterbeitrages und des Semester- Nahverkehrstickets zählt, kann deshalb ausschlaggebend für die Entscheidung der Studenten sein, sich für unsere hallesche Universität zu entscheiden. Der Studentenbonus unterstützt damit zugleich die Universität im Wettbewerb mit den besten Hochschulen. Und auch die Wirtschaft profitiert: Bevor eine Stadt ihre Hochschulabsolventen überzeugen kann zu bleiben, müssen sie zunächst als Studenten gewonnen werden.

Deshalb greift das Argument der klammen Kassen bei der Streichung der Mittel – rund 264.000 Euro – nur bedingt. Für die Stadt Halle ist die Weiterführung dieser Aufgabe notwendig und muss ohne Unterbrechung fortgesetzt werden, auch in Zeiten eines nicht bestätigten Haushaltes. Die Streichung wäre ein falsches Signal – gleich zu Beginn des Wissenschaftsjahres 2012.“

Zusatzinformation zum „Studentenbonus“:

Studenten der Martin-Luther-Universität, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle oder der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik, die ihren Hauptwohnsitz erstmalig in Halle anmelden, bekommen von der Stadt einmalig den Semesterbeitrag (56,50 €) sowie das Semester- Nahverkehrsticket (70 €) erstattet.

Gebührenfreie Nutzung von Sporteinrichtungen gesetzlich vorgeschrieben ∗


Die Nutzung von Sporteinrichtungen, die sich in öffentlichem Eigentum befinden, regelt eine Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Demnach haben gemeinnützige Vereinigungen einen Anspruch darauf, diese Sporteinrichtungen grundsätzlich unentgeltlich zu nutzen. Voraussetzung: Die sportlichen Aktivitäten der Vereinigungen sind nicht auf Erwerb gerichtet.

 


Sporteinrichtungen, das sind insbesondere Sportplätze und andere Sportflächen, Sporthallen, Hallen- und Freibäder, Wassersportanlagen und spezielle Anlagen für einzelne Sportarten (Eissport, Schießsport u. a.).

Den gemeinnützigen Vereinigungen, zu denen auch Sportvereine und Schulen zählen, stehen die Sporteinrichtungen grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung, z. B. eine Sporthalle für das Basketball-Training oder ein Schwimmbad für den Schwimmunterricht.

Die durch die genannte Verordnung vorgegebene unentgeltliche Nutzung der Sporteinrichtungen ist auch bei Änderung der Eigentumsform zu gewährleisten. So können sich Städte dieser Bindung auch nicht dadurch entziehen, dass sie nicht selbst, sondern durch von ihr beherrschte juristische Personen des Privatrechts – also städtische Unternehmen – tätig werden (BGH vom 24.05.2000, III ZR 252/99).

Warum hat der Landesgesetzgeber die von vielen als nicht mehr zeitgemäß bezeichnete unentgeltliche Nutzung von Sporteinrichtungen durch Vereine bislang nicht abgeschafft? Ein Grund ist sicher, dass die unerwünschten Hin- und Herzahlungen zwischen den öffentlichen Kassen vermieden werden sollen. Gewichtiger ist folgender, der sich aus dem Gesetzeszweck ergibt: Demnach ist es „nicht sinnvoll, einerseits von Staats wegen beachtliche Mittel zur Förderung des Sports den Sportorganisationen zur Verfügung zu stellen, andererseits aber durch kommunale Stellen [ … ] diese Förderungsmittel teilweise in Form von Gebühren für die Benutzung von Sportanlagen in öffentlicher Trägerschaft wieder einzunehmen“ (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.05.2000, III ZR 252/99). Vor dem Hintergrund knapper Kassen und stetig sinkender kommunaler Sport-Fördermittel, ist dieser Aspekt um so bedeutender.

Die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sporteinrichtungen für gemeinnützige Vereinigungen zur nicht auf Erwerb gerichteten, sportlichen Betätigung ist ein Rechtsverstoß gegen die Landesverordnung. Die Gebühren nagen zudem weiter an der finanziellen Substanz der Vereine, die ihren präventiven Beitrag für die Allgemeinheit nicht mehr erbringen können. Deshalb spreche ich mich – bereits seit Beginn der Diskussion Anfang 2011 – gegen eine Gebühren-Erhebung aus. Verwerflich ist ebenso eine Vergabe von Hallenzeiten nach dem Prinzip: Wer gut bezahlt, erhält die (besten) Hallenzeiten.

Derzeit wird vom Ministerium für Inneres und Sport ein Anhörverfahren zu einem Entwurf eines Sportfördergesetzes durchgeführt mit dem Ziel, die alte Landesverordnung gleichlautend zu ersetzen. Ende des Jahres 2012 soll das neue Gesetz vom Landtag beschlossen werden. Wörtlich heißt es im Entwurf zum Thema der Sportstätten: „Die Überlassung soll unentgeltlich erfolgen. Eine angemessene Beteiligung an den Betriebskosten „kann“ nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erfolgen.

Als Oberbürgermeister werde ich aus den oben genannten Gründen von den Vereinen keine Gebühren für die Nutzung von Sporteinrichtungen erheben, auch keine Zahlungen auf „freiwilliger Basis“.

Hintergrund:

Berichte der Mitteldeutschen Zeitung vom 14. und 22. März 2012. Bericht halleforum vom 04. Mai 2012: Stadtsportbund schlägt freiwillige Gebühr vor.

Anders bei gemeinnützige Vereinigungen, die Sporteinrichtungen – und dies ist der Vorteil – zur vorrangigen Nutzung gepachtet haben. Als Gegenleistung für diese Art der Überlassung können Städte nach der Landesverordnung erlaubterweise ein Entgelt erheben, und zwar in Höhe der nutzungsbedingten, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.

Im Entwurf des geplanten Sportfördergesetzes heißt es dazu: „Sportstätten können gemeinnützigen Sportorganisationen bei vollständiger oder überwiegender Übernahme der Unterhaltung und Bewirtschaftung zur vorrangigen Nutzung überlassen werden.“

 

Gasometer und Holzplatz als Plattform für Alternativkultur in Halle ∗


Das Gasometer am Holzplatz in Halle hat in den vergangenen Jahren immer wieder inspiriert: Architekten, Schauspieler, Musiker. „KommNACHHALLe“ hieß ein Projekt, das die Landesinitiative Architektur und Baukultur in Sachsen-Anhalt im Jahr 2006 in der und um die Industrie-Ruine umsetzte. Ziel war es, das Gasometer durch Flächen- und Lichtgestaltung sowie Klang zu inszenieren und zugleich auf sein großes Potenzial hinzuweisen. Außerdem erarbeiteten die Landschaftsarchitekten des Projektes eine Machbarkeitsstudie für eine Nutzung durch das „Theater der Welt 2008“ in Halle.

 


Unter dem Motto „Komm! Ins Offene“ wurde das Gasometer 2008 zu einer von 18 Spielstätten des internationalen Theaterfestivals „Theater der Welt“ hergerichtet. Die Stadt Halle (Saale) hatte sich zuvor für das Projekt ausgesprochen und einem Antrag zur Umnutzung als temporäre offene Spielstätte zugestimmt.

Nur ein Jahr später entwickelten Studenten der Kunsthochschule Burg Giebichenstein im Studiengang Innenarchitektur neue Sitzgelegenheiten speziell für das Gasometer. Ihre „Sitz und Setzlinge“ sollen das Gebäude „fit für Veranstaltungen“ machen. Altlasten im Boden der 1972 stillgelegten städtischen Gasanstalt verhinderten jedoch den Praxistest.

Mit seiner „Fête de la Musique“ war der Postkult e.V. im Juni 2011 im Gasometer zu Gast (Foto). Die Abschlusskonzerte in dem Rundbau begeisterten nicht nur junges Publikum.

Das Areal rund um den Gasometer am Holzplatz verlangt ein kreatives Nutzungskonzept. Das haben Firmen und Vereine nun vorgelegt. Um es weiter entwickeln zu können, müssen Zahlen und Fakten auf den Tisch. Das Areal ist idealer Ort für weitere Veranstaltungen … ein Projekt, für das ich mich seit Juni 2011 intensiv einsetze und künftig als Oberbürgermeister umsetzen werde.

Hintergrund:

BILD-Zeitung 21.02.2012: Vereine in der Hafenstraße bald obdachlos

Wiegands Woche: Wahlkampf auf drei Rädern ∗

Noch 4 Wochen bis zur Wahl

Jetzt nimmt der Wahlkampf Fahrt auf: Eine Woche lang tourten drei dieser Fahrradrikschas – ausgestattet mit Flyern und Postkarten des OB-Kandidaten Bernd Wiegand – durch Halle.

Die Rikschas mit elektrischer Antriebshilfe waren im gesamten Stadtgebiet unterwegs. Ob Halle-Neustadt, Trotha, Innenstadt oder Südstadt: ein Handzeichen genügte! Während Studenten die in Berlin ausgeliehenen Bike Taxen von Montag bis Freitag steuerten, trat Bernd Wiegand am Wochenende selbst in die Pedalen.

 

Zu einer Informationsfahrt auf der Saale waren Hallenserinnen und Hallenser am Sonntag, 10. Juni, eingeladen. An Bord der „MS Händel II“ konnten sie direkt mit dem OB-Kandidaten Bernd Wiegand ins Gespräch kommen und sich über sein Wahlprogramm informieren. Mehr als 120 Gäste nutzten die Gelegenheit und stellten Fragen rund um das Leben in der Stadt Halle.

 

Wiegands Woche: Zwischen Heide und Hörsaal ∗

Noch 5 Wochen bis zur Wahl

“Wie viel Demo -kratie verträgt ein OB?” wollte das Bündnis “Halle gegen Rechts – Bündnis für Zivilcourage” am Dienstag, 29. Mai 2012, im Hallischen Saal in der “Burse zur Tulpe” wissen. Und wählte eine besondere Form: In Anlehnung an die „World Café“-Methode konnten Teilnehmer und Kandidaten an Gesprächstischen diskutieren.

 

 

Interessante Fragen kamen auch beim Wahlforum in der halleschen Sportschule „auf den Tisch“. Zu der Podiumsdiskussion hatten der Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt, die Sportschulen Halle und der Stadtsportbund Halle am Donnerstag, 31. Mai, eingeladen. OB-Kandidat Bernd Wiegand machte deutlich, dass der Breiten- und Leistungssport in einem angemessenen Verhältnis gefördert werden müssen. Dabei bilde die Vereinsarbeit im Breitensport – wichtige Stützen seien hier die Übungsleiter und Trainer – zugleich eine Grundlage für den Leistungssport, so Wiegand.

 

Der Startschuss für den elften Marathon der Behörden fiel am Freitag, 1. Juni, in der Dölauer Heide. Auf der insgesamt 42,195 km langen Strecke bewies die sieben Läufer starke Staffel „Hauptsache Halle“ Ausdauer und Teamgeist:

Im Audimax der Universität diskutierten der Chefredakteur der Mitteldeutschen Zeitung, Hartmut Augustin, und Halles MZ-Lokalchef Gert Glowinski am Sonntag, 3. Juni, mit den Bewerbern zur OB-Wahl. Das Interesse der Hallenser war groß und der Hörsaal vollbesetzt.

Spontan-Partys ohne Ärger ∗


Bleibt Hallensern in unserer Stadt zu wenig Freiraum? Diese Frage wird in Halle derzeit intensiv diskutiert. Grund dafür ist eine Reihe von Spontan-Partys, die in den Sommermonaten 2011 zwischen Galgenbergschlucht und Peißnitzinsel für Ärger mit der Polizei und der Stadt Halle (Saale) sorgte.

 

 

Das Spontan-Party-Prinzip ist einfach: Ein oder mehrere Personen (Veranstalter) rufen – meist anonym – im Internet zu einer unorganisierten Feier auf. Die Party findet häufig unter freiem Himmel statt. Teilnehmen kann jeder, der gerade Zeit hat. Kurzfristig wird je nach Wetterlage über Tag und Ort entschieden. Eine Spontan-Party ist kein Flashmob: Zwar wird dazu auch im Internet aufgerufen. Bei einem Flashmob kommen Gleichgesinnte jedoch blitzartig im öffentlichen Raum zusammen, um ihr Umfeld mit einer scheinbar zufälligen, gemeinsamen Aktion zu verwirren. Nach wenigen Minuten ist der Flashmob vorbei, sind die Teilnehmer verschwunden.

Durch Spontan-Partys fühlen sich viele Anwohner beeinträchtigt. Denn der nächtliche Party-Lärm lässt sie nicht schlafen. Auch kommerzielle Partymacher im Stadtgebiet sind verärgert: Während sie Gebühren für Genehmigungen zahlen, die Einhaltung der Nachtruhe gewährleisten und Müllberge entsorgen müssen, bleiben ihren spontanen, nicht-kommerziellen Kollegen diese Verpflichtungen scheinbar erspart.

Für die Ordnungsbehörden ist die Lage eindeutig: Eine Spontan-Party ist grundsätzlich keine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG. Auch wenn auf diesen Veranstaltungen Meinungen öffentlich diskutiert werden, der Party-Charakter überwiegt. Somit findet für Spontan-Partys die vom Stadtrat beschlossene Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) Anwendung mit der Folge: Nicht genehmigte Veranstaltungen werden nicht toleriert und untersagt; es gilt Gefahrensituationen für Besucher und Anwohner zu vermeiden.

Die Veranstalter von Spontan-Partys müssen unter „lebensnahen Gesichtspunkten“ von einer nicht vorhersehbaren, erheblichen Anzahl von Teilnehmern ausgehen. Bei derartigen Großveranstaltungen dürfen Sanitätsdienst und Brandsicherheitswache nicht fehlen. Kommt Beschallungstechnik zum Einsatz, muss diese ebenfalls genehmigt werden. Doch bei einer spontanen Party kann ein ordnungsgemäßes behördliches, zweiwöchiges Verwaltungsverfahren mit Beteiligung verschiedenster Ämter nicht mehr durchgeführt werden. Fehlen die Genehmigungen, droht den Veranstaltern ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Wo werden nun die Grenzen gezogen, wenn Interessen von unterschiedlichen Gruppen in einer Stadt kollidieren, fragten bereits im letzten Jahr Halleforum und Radio Corax in einer gemeinsamen Sendung. Tanz und Musik sind schließlich typische Ausdrucksformen der jüngeren Generation, Parkanlagen und Plätze generell für die Allgemeinheit da. Die Frage deutet auf einen Konflikt hin, der für Großstädte sicher nicht ungewöhnlich ist: Überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit erfordern, einen Ausgleich herbeizuführen, dem sich eine Großstadt auch nicht entziehen darf, wenn sie für Jung und Alt gleichermaßen attraktiv sein will. Gespräche über die Bedürfnisse beider Seiten sind deshalb unabdingbar.

Ich unterstütze die Veranstalter von Spontan-Partys unter der Voraussetzung, dass derartige Feiern mit einem ordnungsgemäßen Antragsverfahren nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt genehmigt werden und anschließend in einem kooperativen Miteinander mit Polizei und Stadt stattfinden. Um dies auch relativ spontan zu ermöglichen, stehen bei Veranstaltern und Behörden derzeit unter anderem alternative Party-Standorte auf dem Prüfstand. Welche innerstädtischen Bereiche eignen sich als Freiluft-Tanzflächen und wo werden Anwohner nicht gestört?

Aber auch die Frage, wie sich Genehmigungsverfahren beschleunigen und Veranstaltungen somit unkompliziert, aber ordnungsgemäß durchführen lassen, wird gemeinsam diskutiert. Die Antworten darauf müssen für alle Beteiligten akzeptabel sein.

So sind zum Beispiel auch in geschützten Landschaftsbestandteilen und in Landschaftsschutzgebieten wie dem Galgenberg und den Pulverweiden Ausnahme-Genehmigungen auf Antrag möglich. Auch Ausnahmen von den Ver- und Geboten der Gefahrenabwehrverordnung im Hinblick auf kurzfristige Antragsfristen können im Einzelfall oder allgemein durch ortsüblich bekannt zu machende Freigabe genehmigt werden.

Als Oberbürgermeister werde ich das Gasometer auch für Spontan-Veranstalter widmen und die erforderlichen Antragsverfahren innerhalb der Verwaltung auf wenige Tage verkürzen.

Vgl. dazu auch den Beitrag in DStGB Aktuell 2711-01, abgedruckt auch in KNSA Nr. 432, Heft 8/9/2011: Facebook-Partys müssen nicht verboten werden – Verabredungen zur Massenrandale im öffentlichen Raum sehr wohl.

Wiegands Woche: Festakt im „Weißen Haus“ ∗

Noch 6 Wochen bis zur Wahl

Wie steht es um Halles Internationalität? Wie aufgeschlossen und tolerant ist die Saalestadt? Wie fremdsprachengeschult sind beispielsweise die Verwaltungsmitarbeiter? Wie gut kann es Zuwanderern gelingen, sich hier zu integrieren? Und was soll sich mit Blick auf diese Themen unter neuer Führung im Rathaus ändern? Diskutiert wurde dazu am Montag, den 21. Mai 2012, bei einem OB-Kandidatenforum, zu dem der Ausländerbeirat und das Bündnis der Migranten-Organisationen geladen hatten. Bernd Wiegand betonte dabei einen Schlüsselfaktor: die Toleranz in unserer Stadt.

 

Großer Besucherandrang war beim Wahlforum der Industrie- und Handelskammer (IHK) am Mittwoch, 23. Mai, zu beobachten. Fragen an die Kandidaten und Antworten für das Publikum gab es zu sieben Themenkomplexen, beispielsweise zum Image der Stadt, zur Innenstadtentwicklung, zur Wirtschaftspolitik und zum Haushalt. Beim Thema Finanzen war Bernd Wiegand gefragt: Angefangen mit einem Kassensturz nach der Wahl bis zur Entschuldung in zehn Jahren will er die finanzielle Situation der Saalestadt zum Positiven wenden.

Im Fokus am Donnerstag, 24. Mai, stand das Thema Sozialpolitik insbesondere bezogen auf den Stadtteil Halle-Neustadt. Organisiert wurde das Kandidatenforum vom Mehrgenerationenhaus „Pusteblume“.


Am Freitag weihte die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina mit einem Festakt ihren neuen Hauptsitz in Halle ein. Im Beisein zahlreicher Gäste aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft hob Leopoldina-Präsident Professor Jörg Hacker in seiner Eröffnungsrede den Wandel der Leopoldina von einer reinen Gelehrtenvereinigung zu einer modernen Arbeitsakademie hervor. Dieser Wandel werde durch das neue repräsentative Gebäude sichtbar. Professor Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung, betonte in ihrer Ansprache: „Mit dem Umzug in das wunderschöne, neu restaurierte Domizil auf dem Jägerberg hat die Leopoldina einen Ort gefunden, der ihrer Aufgabe als Nationale Akademie der Wissenschaften gerecht wird.“

Wiegands Woche: Wahlkampf in der Küche ∗

Noch 7 Wochen bis zur Wahl

 

Bein einem Wahlforum des Humanistischen Regionalverbandes Halle – Saalkreis e.V. erläuterte Bernd Wiegand im Kreis der Mitbewerber um das Oberbürgermeisteramt am Montag, 14. Mai 2012, sein Wahlprogramm.

 

Am Dienstag, 15. Mai 2012, lud der Begegnungs- und Beratungszentrum „lebensart“ e.V.  die Kandidaten in seine Vereinsräume in der Beesener Straße. Diskutiert wurde u.a. über die derzeit bedrückende Finanzierungssituation und die Zukunftsperspektiven hallescher Vereine, die wie BBZ „lebensart“ neben anderen wichtigen Aufgaben auch unverzichtbare Beratungsarbeit leisten.

 

Am Mittwoch, 16.05., nahm Bernd Wiegand am Wahlforum der Handwerkskammer teil, um gleich im Anschluss beim Showkochevent der OB-Kandidaten, zu dem das Halleforum eingeladen hatte, den Kochlöffel zu schwingen. Beim Zubereiten von u.a. Spargelsuppe, Zander und Pralinen beantworteten die Kandidaten Fragen der Nutzer von halleforum.de. Bernd Wiegand brachte mit seinem Kochteam nicht nur köstliche Gerichte auf den Tisch, sondern auch einige seiner Vorhaben auf den Punkt: das Einführen der elektronischen Akte, das Verschlanken der Stadtverwaltung und auch das Einführen der einheitlichen Marke „Händelstadt“.